I. Allgemeine Bestimmungen

1. Für unsere Lieferungen und Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (im folgenden "Vertragspartner") gelten ausschließlich die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen (im folgenden "Bedingungen") in der zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung jeweils gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben nur Gültigkeit, wenn sie explizit schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Lieferung von uns vorbehaltlos ausgeführt wird, nachdem der Vertragspartner der Geltung unserer Bedingungen widersprochen hat.
2. Mit der Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass unsere Geschäftsbedingungen für die gesamte, auch zukünftige Geschäftsbeziehung mit ihm, gelten.
3. Mündliche Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter sowie sonstige Vereinbarungen - insbesondere Abänderungen dieser Geschäftsbedingungen - sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

II. Angebot, Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Für die Auftragsannahme, den Umfang der Lieferung und den Lieferzeitpunkt ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Vertragspartner unverzüglich erstatten.
3. An Katalogen und allen sonstigen Verkaufsunterlagen behalten wir uns Eigentums-und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht überlassen werden. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige technischen Daten, sowie in Bezug genommene Ö-Normen, DIN-,VDE oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen, kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar.
4. Der Katalog ist freibleibend für uns. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot für den Kunden. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
5. Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer des Kataloges, Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, soweit technische und optische Änderungen vorzunehmen.
6. Einwände gegen Auftragsbestätigungen müssen schriftlich sofort, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Ausstellungsdatum bei uns eingehen.

III. Preise

1. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab dem Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Darüber hinausgehende Lieferungen und Leistungen, wie z.B. Prüf- und Bearbeitungsaufwand sowie für vom Vertragspartner veranlasste Änderungen werden gesondert berechnet.
2. Unsere Preise verstehen sich jeweils ab Werk/Lager ausschließlich Verpackung, Fracht und Zoll, zuzüglich des am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Satzes der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Tritt eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material-, oder Energiekosten ein, so ist jede Vertragspartei berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.

IV. Lieferung und Leistung, Änderungsvorbehalt

1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefern wir ab Werk.
2. Die von uns angegebenen "circa"-Termine für Lieferungen und Leistungen sind nicht rechtsverbindlich. Fix-Termine müssen von uns schriftlich als solche bestätigt werden. Eine Lieferfrist ist gewahrt, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat, bzw. dem Vertragspartner die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
3. Teillieferungen und -leistungen sind, soweit handelsüblich, zulässig und können von uns auch gesondert in Rechnung gestellt werden. Teillieferungen oder Teilleistungen sind ausnahmsweise unzulässig, wenn sie für den Vertragspartner unzumutbar sind.
4. Wir können, insbesonders bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen.
5. Die Lieferung bestellter Katalog-Ware erfolgt in der Regel innerhalb der im Katalog angegebenen Wochen.
6. Sonderanfertigungen liefern wir innerhalb von 5-8 Wochen.
7. Wird ein unverbindlicher Liefer- oder Leistungstermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so ist der Vertragspartner berechtigt, uns schriftlich aufzufordern, binnen angemessener Frist zu liefern, bzw. zu leisten. Wird die Lieferung und Leistung von uns nicht bis zum Ablauf der Nachfrist erbracht, kann der Vertragspartner durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Verzugsschäden oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner nur verlangen, soweit sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen.
8. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und sonstiger Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen durch unsere Lieferanten, Transportstörungen, etc. - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind in diesen Fällen verpflichtet, dem Vertragspartner die Liefer- oder Leistungsstörung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Fristen und Termine verlängern sich in diesen Fällen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Solche unvorhersehbaren Ereignisse berechtigen uns auch, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen.
9. Die Erfüllung unserer Liefer- oder Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Vertragspartners, insbesondere seiner Zahlungspflichten, voraus.
10. Verzögert sich die Ausführung einer Lieferung auf Wunsch des Vertragspartners, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferware ab Meldung der Versandbereitschaft. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls sind wir nach vorausgegangener Mahnung berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl zu liefern oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.
11. Konstruktionsänderungen und Abweichungen von den Prospekt- und Katalogangaben bleiben auch nach Absenden der Auftragsbestätigung ausdrücklich vorbehalten, solange dadurch nicht der Preis und/ oder die wesentlichen Leistungsmerkmale oder die Lieferzeit verändert werden und die Änderungen/Abweichungen dem Vertragspartner zumutbar sind.
12. Die dem Vertragspartner obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß Handelsgesetzbuch gelten sinngemäß auch für unsere Lieferungen und Leistungen außerhalb des Kaufrechts.
13. Frachtschäden werden nur dann ersetzt, wenn diese sofort bei der Warenübergabe auf dem Frachtbrief vermerkt werden und der Frachtbrief nicht mit „Ware ordnungsgemäß und vollständig erhalten“ unterzeichnet wird..
Ebenso ist der Frachtschaden binnen 3 Werktagen mit vorbeschriebenen Nachweis nachzuweisen.

V. Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen haben grundsätzlich zur vereinbarten Fälligkeit, andernfalls innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, auf das jeweils angegebene Konto zu erfolgen.
2. Das in unserer Rechnung angegebene Zahlungsziel gilt als vertraglich vereinbartes Fälligkeitsdatum. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt automatisch Verzug ein, ohne dass es hierzu noch einer Mahnung bedarf.
3. Ab Fälligkeit unserer Rechnungen können wir von Kaufleuten aus unseren offenen Forderungen Fälligkeitszinsen von 3 % p.a. über dem jeweils gültigen, aktuellen Bankdiskontsatz verlangen.Die gleiche Verzinsung können wir von unseren nichtkaufmännischen Kunden ab Zahlungsverzug verlangen. Daneben können wir für jede Zahlungserinnerung und Mahnung je € 6,-- berechnen.
4. Eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele werden nicht gewährt, bzw. hinfällig, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung frühere Lieferungen im Verzug befindet, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren betreibt oder gegen ihn Konkursantrag gestellt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Kunden die zunächst gewährten Rabatte nachzubelasten und alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen.
5. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unser Konto.Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung.
6. Im Falle verzögerter Zahlung können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Vertragspartner die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.
7. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern und dem Vertragspartner eine angemessene Frist zu bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Vertragspartners oder erfolglosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
8. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Kaufpreis wegen etwaiger Gegenansprüche, die nicht aus diesem Vertragsverhältnis herrühren, zurückzubehalten. Ein Aufrechnungsrecht besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch der künftigen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt oder es sind auf den Vertrag zwingende Vorschriften des Konsumentenschutzgesetzes anzuwenden. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nehmen wir Ware von Kaufleuten zurück, können wir diese durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir den Verkauf mit angemessener Frist angedroht haben. Den Verwertungserlös abzgl. angemessener Verwertungskosten, mindestens 20 % des Warenwertes, werden wir auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen.
3. Rücknahme oder Rücklieferung von Katalogprodukten bei Lieferung vom Kunden hat „frei Haus“ zu erfolgen.
4. Ist das Produkt inzwischen gebraucht oder beschädtigt worden, so wird der tatsächliche Produktrestwert angerechnet. Eine Rücklieferung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die Ware komplett dem gelieferten Zustand entspricht.
5. Die Rückgabe von Sonderabmessungen kann nur unter Vorbehalt der Verwendbarkeit angerechnet werden.
6. Sind wir zur Warenrücknahme berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.

Zusätzliche Bedingungen für die Lieferung von Geräten:

Die Ware bleibt unser Eigentum; Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-) Eigentum von uns durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum für uns unentgeltlich. Waren, an denen wir (Mit-) Eigentumsrecht haben, werden im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
1. Der Käufer ist zur Veräusserung von Vorbehaltswaren ohne schriftliche, vorherige Genehmigung nicht berechtigt. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungen, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf Aufforderungen wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Bei Verstoß des Käufers gegen die vorstehend bezeichneten Verpflichtungen hat der Käufer in jedem Fall der Zuwiderhandlung unbeschadet unserer Rechte auf Schadenersatz, eine Konventionalstrafe in Höhe von 20 % des Rechnungswertes des Kaufgegenstandes zu bezahlen.

VII. Mängelhaftung

1. Unser Vertragspartner hat einen Anspruch darauf, dass unsere Lieferungen und Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Für eventuelle Mängel haften wir, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Vertragspartner oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, haften wir ebenso wenig wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Partners oder Dritter.
3. Offene Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers schriftlich zu rügen.
4. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Vertragspartner, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen oder Leistungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Vertragspartners verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht einem vertragsgemäßen Gebrauch.
5. Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Kunden geliefert bzw. versandt. Versandweg und-mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder (im Falle eines Streckengeschäftes) des Lagers unseres Vorlieferanten auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.
6. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen.
8. Gebrauchte Geräte werden verkauft wie besichtigt. Nicht-kaufmännische Kunden müssen die gelieferte Ware, sobald als möglich nach deren Eintreffen auf Vollständigkeit, Mängel, Falschlieferung, Transportschäden und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften untersuchen. Rügen sind innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware durch Einschreibebrief an uns zu senden.
9. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
10. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11. Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Waren zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe vorstehender Absätze, wenn für diese Leistungen ein besonderes Entgelt vereinbart worden ist.
12. Bei Fremdfabrikaten sind weitere Ansprüche ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere wegen eines Produktfehlers, den der Hersteller zu vertreten hat. Wir treten insoweit alle Ansprüche, die wir gegen den jeweiligen Hersteller und/oder Vorlieferanten haben, an den Vertragspartner ab.
13. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
14. Die Gewährleistungsfrist gilt nur für neue Produkte und beträgt für Fabrikations- und Materialmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre ab Liefertag. Werden die von der Lieferfirma erteilten technischen, Wartungs- und Bedienungsanleitungen nicht gemäß Ö-Norm/DIN verwendet bzw. eingesetzt., Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Für Lieferteile, die durch ihre Beschaffenheit oder nach Art ihrer Anwendung einem natürlichen Verschleiss unterliegen, entfällt jegliche Mängelhaftung. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern bzw. auf Grund derer die Ware bereits verbilligt abgegeben wurde.

VIII. Produkthaftung

Für Schäden infolge eines Produktfehlers haften wir nach den Vorschriften des Proukthaftungsgesetzes.

XI. Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist - soweit es sich um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt und nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde - der Sitz der Firma moving fire Designeröfen GmbH. Unabhängig davon sind wir auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
2. Auch bei Lieferung ins Ausland gilt ausschließlich österreichisches Recht.
3. Die Anwendung des UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf [ CISG ] ist ausgeschlossen.

XII. Datenschutz und Adressenänderung

1. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

XIII. Schlußbestimmungen

Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
1. Sind oder werden einzelnen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt.
3. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich die abgeschlossenen Verkaufs- und Lieferbedingungen, aus welchem Grund auch immer, auch wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes sowie wegen Irrtums anzufechten

Stand Januar 2006
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsleitung:

moving fire Designeröfen GmbH
Bradl 319
AT-6210 Wiesing

Tel.: +43 5244 6 51 64
Fax: +43 5244 6 51 67
E-Mail: info@movingfire.com